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(Az.: 312 O 85/98) entschieden, dass sich der Betreiber einer Homepage, der einen Link auf eine Webpage setzt, haftbar macht, wenn er sich nicht ausreichend von deren Inhalt distanziert und sich denselben so zu eigen macht. Das Gericht führte aus, dass nur ein ausdrücklicher Hinweis, sich von den Inhalten dieser Seiten zu distanzieren, eine Verantwortlichkeit ausschließt. Für die hier gelisteten Links gilt daher folgendes:

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